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Seit der Verabschiedung des Gesetzes zu Patientenverfügungen am 18.06.2009 wurden eine Vielzahl von Mustertexten zu Patientenverfügungen vorgestellt.
Eine Gesamtschau der beim Zentrum für Angewandte Ethik von Dr. May dokumentierten Patientenverfügungstexte finden Sie in diesem Webangebot (Verfügungsliste).
Direkt zur Verfügungsliste mit der Übersicht über Patientenverfügungsmuster und Broschüren.
Der Gesetzgeber hat insbesondere auf die Notwendigkeit der detaillierten Beschreibung der gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen hingewiesen. Globale Äußerungen zu ungewünschten "Schläuchen" wird nicht als Patientenverfügung, sondern nur als Baustein zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens hilfreich sein. Dies hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 06.07.2016 erneut herausgestellt.
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 06.07.2016 sich mit einer Entscheidung (Az. XII ZB 61/16) zu Patientenverfügungen auseinander gesetzt.
Patientenverfügungen müssen nach dieser Entscheidung konkret formuliert sein. Eine globale Äußerung wie "keine lebensverlängernde Maßnahmen" reicht nicht aus.
Damit müssen Patientenverfügungen konkrete Situationen und Behandlungsoptionen enthalten.
Auch zum Text einer Vollmacht stellt der BGH klar, dass die Befugnis klar beschrieben sein muss. Die Formulierung "der Bevollmächtigte soll sich absprechen" begründet kein klares Auftragsverhältnis, bei dem der Bevollmächtigte auch tatsächlich Entscheidungen treffen darf, um den Patientenwillen umzusetzen.
Die Entscheidung finden Sie im Volltext hier. [192 KB]
Aus der Vielzahl an Texte, Broschüren und Formularen haben wir eine Auswahl getroffen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Besonders möchten wir Sie auf das Angebot der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge mbH hinweisen, mit dem Sie interaktiv und mit Plausibilitätscheck eine Patientenverfügung und dazugehörige Vollmacht erstellen können.
Ein internetbasiertes Modell zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung bietet die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH (DGV) unter:
https://www.meinepatientenverfügung.de
In einem Dialog werden Sie durch die relevanten Themenbereiche bei der Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geführt. Das System ist mit einem Plausibilitätscheck versehen, damit aussagekräftige und valide Patientenverfügungen entstehen können.
Mit dem Angebot der DGV können Sie eine Patientenverfügung erstellen, welche den Vorgaben des BGH zu einer detaillierten Patientenverfügung (BGH vom 06.07.2016) entspricht.
Das Bundesministerium der Justiz hat erstmalig 2004 mit der Broschüre zu Patientenverfügungen eine umfangreiche Sammlung von Textbausteinen veröffentlicht, die sich für die Erstellung einer individuellen Patientenverfügung eignet. Die Broschüre beruht auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" unter Leitung von VRiBGH a. D. Kutzer. Als Mitglied der Arbeitsgruppe hat Dr. May die Broschüre mitverfaßt.
Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung. Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Eine weiter reichende Broschüre zu Vorsorgemöglichkeiten hat das Staatsministerium der Justiz des Freistaates Bayern herausgegeben:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Hg.): Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, 2023
Einen Gesamtüberblick finden Sie in der Dokumentation zu Vorsorgemöglichkeiten – Verfügungsliste. Mustertexte, Formularmuster, Formulierungsvorschläge zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen (erstellt von Dr. Arnd T. May)
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