Beratung der Berater

Beratung zu Patientenverfügungen

Die Gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen in Deutschland ab 01.09.2009 durch das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 sieht eine Pflichtberatung nicht vor. Eine Beratung bei der Abfassung einer Patientenverfügung wird gleichwohl empfohlen.

Die Arbeitsgruppe "Beratung zu Patientenverfügungen" innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin unter Leitung von Dr. May im Jahr 2005 Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen vorgestellt. Diese Standards wurden in der Zeitschrift Ethik in der Medizin veröffentlicht: May A, Niewohner S, Bickhardt J, Kreß H, Rothärmel S: Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen, Ethik in der Medizin 2005, 332-336 Download [369 KB]


Kernkompetenzen für die Beratung

Kommunikative Kenntnisse und Fähigkeiten
Einstellungen und Haltungen / soziale Kompetenzen
Berücksichtigung von biographischen und familiären Gesichtspunkten der Ratsuchenden
Ethische und rechtliche Gesichtspunkte der Instrumente der Vorsorge
Medizinische und pflegerische Gesichtspunkte
Formale Gesichtspunkte für die Erstellung einer Patientenverfügung / Sonstiges

Auf Basis der Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen finden an unterschiedlichen Orten Schulungen statt.

Unter Leitung und Mitwirkung von Dr. May wurden nach den Vorgaben der Standards für die Beratung zu Patientenverfügungen bereits ca. 500 Berater:innen zu Patientenverfügungen ausgebildet.

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